1. Was für Ziele werden mit dem „Gütesiegel“ verfolgt?
In der Handwerkerbranche kommt es nicht selten vor, dass sich unseriöse „schwarze Schafe“ als vertrauensvolle Handwerker ausgeben. Durch die Einführung des Gütesiegels soll eine deutliche Verbesserung der Sicherheit für Kunden erzielt werden.
Um diese Sicherheit zu erreichen, ist die Einhaltung bestimmter Kriterien erforderlich. Diese legen unsere Qualitäts- und Mindestanforderungen fest.
Die Betriebe, die von uns das Gütesiegel erhalten, verpflichten sich, alle Anforderungen einzuhalten und zu erfüllen.
2. Vergabebedingungen
Für die Vergabe und die Verwendung des Gütesiegels sowie die Aufnahme in die Liste der Betriebe mit Gütesiegel sind nachstehend genannte Voraussetzungen bzw. Bedingungen zu erfüllen und einzuhalten:
2.1 Gewerblich angemeldeter Handwerkerbetrieb
Das Gütesiegel richtet sich ausschließlich an Betreiber einer Webseite eines Handwerksbetriebes. Auf der entsprechenden Webseite müssen Handwerker-Dienstleistungen angeboten werden. Ein Nachweis über den Gewerbebetrieb muss uns bei Vertragsabschluss per E-Mail (support@ehrlichehandwerker.de) gesendet werden. Jegliche Änderung (z.B. Änderung des Inhabers/Geschäftsführers) muss uns innerhalb von 14 Tagen gemeldet werden. Die Verpflichtung zur Einhaltung wird in jedem Falle fortgeführt. Bei Nichteinhaltung dieser Meldepflicht sind sämtliche Rechte zur Verwendung des Gütesiegels so lange außer Kraft gesetzt, bis alle Richtlinien wieder erfüllt sind.
Sofort aberkannt wird die Verwendung jedenfalls dann, wenn ein grober Verstoß gegen die Vergaberichtlinien vorliegt.
2.2 AGB
Die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) müssen von der Startseite aus erreichbar sein, z.B. über einen Link in der Fußzeile.
Die AGB müssen den aktuellen rechtlichen Ansprüchen unterliegen. Die Einhaltung der Rechtssicherheit der AGB, insbesondere bei Gesetzesänderungen, obliegt der Verantwortung des jeweiligen Webseiten-Betreibers.
2.3 Impressum
Das Impressum muss von der Startseite aus erreichbar sein, z.B. in der Fußzeile.
Im Impressum muss folgende Angaben enthalten: Name der Firma (ggf. mit Rechtsform), Vor- und Nachname des Inhabers (oder einer vertretungsberechtigten Person), vollständige ladungsfähige Adresse, Telefonnummer (mit Gebührenhinweis bei Servicenummer) und E-Mail Adresse.
2.4 Produktangaben
Produktangaben und Produktbilder (falls vorhanden) müssen den Waren/Dienstleistungen entsprechen.
Produktangaben und Produktbilder müssen aktuellen rechtlichen Ansprüchen unterliegen (z.B. Angaben von Altersfreigaben ab 18 Jahren etc.)
Waren, die nicht in einwandfreien Neuzustand sind (gebraucht, defekt, B-Ware, ungeprüft, Produktionsfehler, keine OVP etc.), müssen entsprechend gekennzeichnet sein.
Für den Fall, dass die Erbringung einer Dienstleistung oder die Lieferung einer Ware nicht unverzüglich erfolgen kann, muss die zu erwartende Lieferzeit und die Verfügbarkeit angegeben sein.
Die Lieferung hat fristgemäß zu erfolgen und eine zu erwartende Lieferzeit muss ersichtlich sein.
Der jeweilige Shop-Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass die gesetzliche Einhaltung der Altgeräteverordnung, Batterieverordnung, Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung, Lebensmittelverordnung und Textilienverordnung gegeben ist und betroffene Waren, Produkte sowie Beschreibungen entsprechend gekennzeichnet sind.
2.5 Preisangaben
Preisangaben für Verbraucher bzw. Endkunden müssen die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer beinhalten.
Anfallende Versandkosten müssen vor Abschluss der Bestellung ersichtlich sein. Das gilt besonders für Lieferungen in andere Länder.
Wenn bei bestimmen Zahlungsarten zusätzliche Gebühren entstehen (z.B. bei Nachnahme), müssen diese vor Abschluss der Bestellung genannt werden.
2.6 Bestellvorgang
Im Bestellvorgang müssen Bestellumfang, Endpreis sowie die genauen Versandkosten eindeutig angezeigt werden.
Vor Bestellabschluss muss deutlich auf die AGB und auf das Widerrufsrecht hingewiesen werden.
Vor Bestellabschluss muss auf jegliche Art von Zusatzgebühr (monatlich, jährlich, einmalig) ausdrücklich hingewiesen werden.
Nach Bestellabschluss muss dem Kunden eine Bestellbestätigung mit allen relevanten Daten (Preise, Versandkosten, Mehrwertsteuer) per E-Mail zugestellt werden.
2.7 Dienstleistungsangaben
Die Dienstleistung des Webseitenbetreibers muss eindeutig erkennbar sein.
Dienstleistungsangaben und Dienstleistungsbilder (falls vorhanden) müssen den Dienstleistungen entsprechen.
Dienstleistungsangaben und Dienstleistungsbilder müssen aktuellen rechtlichen Ansprüchen unterliegen (z.B. Angaben von Altersfreigaben ab 18 Jahren etc.)
2.8 Unzulässige Inhalte, Waren und Dienstleistungen
In bestimmten Fällen ist die Nutzung des Gütesiegels nicht gestattet bzw. ist eine sofortige Aberkennung des Gütesiegels die Folge. Dazu zählen Webseiten, die:
-rechtsextreme Inhalte/Artikel anbieten.
-illegale Waren, gesetzeswidrige Dienstleistungen oder Plagiate anbieten.
-häufige Verbraucherbeschwerden verursachen (z.B. Abofallen, Vertragsklauseln, Verbreitung von Viren etc.)
-sich nach Ermessen von Ehrlichehandwerker.de in einer rechtlicher Grauzone bewegen (z.B. Gewinnspiele, Glücksspiele, skurrile Aboseiten etc.)
3 Das Gütesiegel und andere damit im Zusammenhang stehende Unterlagen
In Verbindung mit dem Recht zur Verwendung des Gütesiegels werden dem geprüften Betrieb folgende Unterlagen ausgehändigt:
3.1 Das Gütesiegel von EhrlicheHandwerker.de
3.2 Weitere Unterlagen:
- Zur Verfügung stehendes Werbematerial, weitere Materialien können bei EhrllicheHandwerker.de bestellt werden
- Die Berechtigung, in der Liste der Handwerker auf der unserer Internetseite entsprechend genannt zu werden
- Eine Urkunde, die die registrierte Nummer enthält
4. Verlust des Rechts zur Führung des Gütesiegels
Ein Betrieb ist nach unseren Richtlinien aus der Liste empfohlener Betriebe
zu streichen bzw. ist ihm die Verwendung des Gütesiegels - auch vorübergehend - zu untersagen, wenn einer der nachfolgenden Punkte zutrifft:
4.1 Erlöschen des Rechtes zur Führung des Gütesiegels
- auf Wunsch des Betriebes,
- bei Geschäftsaufgabe (Zurücklegung oder Erlöschen der Gewerbeberechtigung) ohne Nachfolger im Sinne dieser Vergaberichtlinien,
- wenn (wiederholt) gravierende Beschwerdefälle festgestellt werden
- bei Rückstand des Quartalsbeitrags und Nichteinzahlung nach letzter Mahnung
- wenn dem Betrieb branchenschädigender Ruf nachgewiesen wird,
- im Falle eines verschuldeten bzw. fahrlässigen Konkursverfahrens,
- bei widerrechtlicher Verwendung des Gütesiegels (siehe Punkt 6)
5. Verwendung des Gütesiegels in Geschäftspapieren und bei Werbemaßnahmen
Das Gütesiegel soll Betriebe positiv von den anderen unterscheiden! Es soll daher auch auf allen Geschäftspapieren und Werbemaßnahmen verwendet werden. Es ist dabei jedoch auf Folgendes zu achten:
-
Gem. § 63 GewO muss auf allen Geschäftspapieren und Werbungen (z.B. „Gelbe Seiten“ des Telefonbuches, Kleber, aber auch im Internet, etc.) der Name des Unternehmers aufscheinen – eine Telefonnummer alleine genügt nicht!
Ein Einzelunternehmer, der im Firmenbuch eingetragen ist, darf auch eine Fantasiebezeichnung führen, aber a. diese muss eindeutig und verwechslungsfrei sein und b. den Zusatz „e.U.“ bzw. „eingetragene/r Unternehmer/in“ enthalten.
Ist der Einzelunternehmer nicht im Firmenbuch eingetragen, muss nach wie vor der volle Name verwendet werden!
6. Widerrechtliche Verwendung oder Veränderung des Gütesiegels
Wenn festgestellt werden muss, dass ein Betrieb das Gütesiegel von EhrlicheHandwerker.de widerrechtlich verwendet, so können - nach schriftlicher Aufforderung zur Unterlassung - rechtliche Schritte eingeleitet werden. Jedenfalls wird nach nichterfolgter Unterlassung das Gütesiegel sofort aberkannt. Weiteres ist darauf zu achten, dass das Gütesiegel in keiner Weise (besonders nicht farblich) verändert
werden darf. Wenn ein Farbabdruck in der original vorgesehenen Farbe mit nicht möglich ist, darf es nur in Absprache mit EhrlicheHandwerker.de in schwarz/weiß wiedergegeben werden.
7. Laufende Überprüfung
Die Einhaltung dieser Vergaberichtlinien wird von EhrlicheHandwerker.de regelmäßig überprüft, und bei groben Verfehlungen ein Streichungsverfahren eingeleitet.
8. Datenerfassung und -weitergabe
Die Betriebe mit Gütesiegel erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihnen bekannt gegebenen Daten zu Bearbeitungszwecken erfasst, geprüft, gespeichert und verarbeitet werden. Eine Weitergabe von Daten über die Handwerkersuchseite hinaus an Dritte (Konsumenten, Mitbewerber) beschränkt sich auf allgemeine Daten insbesondere Name des Betriebes, PLZ/Ort und Kommunikationsmöglichkeiten sowie Angaben zum Gewerbeschein, jedenfalls aber werden an diesen Personenkreis keinerlei Informationen, die durch polizeiliche Führungszeugnisse oder ähnliche vertrauliche Unterlagen bekannt wurden, weitergegeben. Insbesondere aber werden die hierfür notwendigen Daten für die Erstellung (Veröffentlichung) des Zertifikats und der Handwerkersuche verwendet,
dazu zählt jedenfalls die Homepage und ähnliche technische Einrichtungen (Apps, etc.).
9 Äquivalenzklausel (Nachweis der Erfüllung der Anforderungen)
Produkte aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht nach den vorliegenden Güterichtlinien, sondern gemäß den in den genannten Staaten geltenden Vorschriften, Normen und sonstigen technischen Spezifikationen hergestellt wurden und die dort vorgesehenen Prüfungen und Überwachungen erfüllen, werden ebenso wie die in diesen Staaten durchgeführten Prüfungen und Überwachungen sowie die dort ausgestellten Zertifikate als diesen Richtlinien gleichwertig behandelt, sofern sie das gleiche
Schutzniveau (Qualitätsniveau) wie die vorliegenden Güterichtlinien sicherstellen.
EhrlicheHandwerker.de sind Zertifikate, Prüf- oder Überwachungsergebnisse auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
Die zur Ausstellung von entsprechenden Zertifikaten-, Prüf- oder Überwachungsberichten berechtigten Einrichtungen müssen angemessene und zufriedenstellende Garantien hinsichtlich ihrer technischen und professionellen Qualifikationen sowie ihrer Unabhängigkeit bieten. Solche Garantien gewährleisten beispielsweise die anhand der Kriterien der Europäischen Normen der Serie EN 45000 akkreditierten Stellen.